AGB / AEB

AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen NIRONIT Edelstahl GmbH & Co. KG

I. Allgemeines, Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für alle unsere Verträge, Lieferungen und Leistungen und Beratungen und sonstigen Nebenleistungen. Im Onlineshop bestätigt der Kunde die Geltung der AGB vor Abschluss seiner Bestellung durch Klick auf den entsprechenden Button. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn wir uns hierauf - insbesondere bei telefonischer Bestellung - nicht ausdrücklich berufen. Die Annahme der von uns gelieferten bzw. bearbeiteten Ware oder die Entgegennahme der von uns erbrachten Leistung gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser AGB. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Etwa entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden haben keine Geltung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.

2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Das Angebot unseres Onlineshops richtet sich ebenfalls ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Die Nutzung des Onlineshops ist nur möglich, nachdem der Kunde von uns hierfür freigeschaltet worden ist. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB findet nicht statt.

II. Angebot, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Kostenvoranschläge und Beratungen sind grundsätzlich unverbindlich. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben usw. sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Angebote mit sämtlichen Anlagen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns bei Nichtzustandekommen eines Vertrages auf Verlangen zurückzusenden. Der Kunde haftet für sämtliche aus der von ihm zu vertretenden Weitergabe an Dritte entstehenden Schäden. Für den Onlineshop gilt abweichend Folgendes: Die Präsentation der Waren im Onlineshop stellt noch kein bindendes Angebot durch uns dar. Ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb des Kunden befindliche Ware gibt der Kunde durch Klick auf den Bestellvorgang abschließenden Button „Zahlungspflichtig bestellen“ ab. Zunächst legt der Kunde die ausgewählten Waren in den Warenkorb. Im anschließenden Schritt beginnt der Bestellvorgang, in welchem alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten erfasst werden. Alle gemachten Angaben werden dem Kunden angezeigt und können vor Absendung der Bestellung eingesehen und ggf. korrigiert werden. Eine Änderung ist über den Button „Entfernen“ oder „Anzahl ändern“ möglich. Zudem kann der Kunde über die Verlinkungen der einzelnen Bestelldatenfelder und die Zurück-Funktion gemachte Angaben ändern Am Ende des Bestellvorgangs erscheint eine Zusammenfassung der Bestell- und Vertragsdaten. Zudem hat der Kunde die Geltung dieser AGB zu bestätigen. Erst nach Bestätigung dieser Daten gibt der Kunde durch Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ das oben genannte verbindliche Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb befindliche Ware ab. Wir werden dem Kunden den Zugang der Bestellung unverzüglich in Textform (E-Mail) bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst mit unserer Auftrags- oder Versandbestätigung in Textform oder mit der Lieferung der Ware zustande. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 5 Werktagen anzunehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn wir innerhalb dieser Frist die bestellten Waren liefern. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden. Üblicherweise teilen wir dem Kunden mit, wenn wir ein Angebot ablehnen.

2. Bei Zahlung per Vorkasse kommt der Vertrag in Abweichung zu Ziffer II.1 bereits mit Zahlungsanweisung durch den Kunden zustande. Bedingung für einen wirksamen Vertragsschluss ist stets, dass der Bestellvorgang mit Absenden der Bestellung abgeschlossen wird. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Ware im Lager bzw. lieferbar ist.

3. Ist die zu liefernde Menge in der Auftragsbestätigung mit "circa", "kg eff." oder einer vergleichbaren Klausel angegeben oder ist eine Mengenabweichung handelsüblich und für den Kunden zumutbar, so ist eine Abweichung innerhalb einer Toleranz von 10% zulässig und gilt als vertraglich vereinbart. Der Kunde schuldet im Fall einer entsprechenden Abweichung die Vergütung der tatsächlich gelieferten Menge.

4. Vertragsgegenstand ist ausschließlich der Liefergegenstand mit den Eigenschaften und Merkmalen gemäß der Auftragsbestätigung bzw. bei Bestellung im Onlineshop der Beschreibung dort. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Andere oder weitergehende Eigenschaften oder Merkmale oder ein spezifischer Verwendungszweck sind nur dann vereinbart, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen.

5. Kaufmännische Bestätigungsschreiben werden auf elektronischem Weg übermittelt. Ein Auftragsbestätigungsschreiben in Papierform kann auf schriftliche Kundenanforderung bereitgestellt werden.

6. Erklärungen, Zusicherungen, Nebenabreden zu und Änderungen von einem Vertrag sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Der Schriftform steht die elektronische Form gleich.

7. Der Vertragsschluss erfolgt bei Bestellungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Österreich in deutscher Sprache und in den übrigen Ländern in englischer Sprache.

8. Sofern der Kunde die Ware im Onlineshop bestellt, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung des Kunden, AGB und Auftragsbestätigung) von uns unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und dem Kunden per E-Mail zugesandt.

III. Preise

1. Unsere Preise gelten netto ab Werk oder Lager ohne Skonto oder sonstigen Nachlass und zuzüglich Verpackung, Fracht und Versicherung sowie Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Die im Onlineshop angezeigten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und nichts anderes angegeben ist. Die Umsatzsteuer wird im Onlineshop gesondert angegeben.

2. Der Kunde trägt die Kosten der Übergabe des Liefergegenstandes, seiner Abnahme sowie seiner Versendung nach einem anderen Orte als dem Erfüllungsort. Im Onlineshop werden dem Kunden die möglichen Versandarten und die dafür anfallenden Verpackungs-, Versand-, Fracht- und Versicherungskosten angezeigt.

IV. Zahlung

1. Zahlungen sind innerhalb von zehn Werktagen nach Rechnungslegung ohne Abzug an unsere Zahlstelle zu leisten. Im Onlineshop stehen dem Kunden die ihm angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung. Diese können von Kunde zu Kunde variieren. Sofern dem Kunden die Zahlung auf Rechnung eingeräumt wird und der Kunde diese wählt, gilt Satz 1 entsprechend.

2. Dem Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis oder ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, wie seine fälligen Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Die Entgegennahme von Schecks und ordnungsgemäß versteuerten Wechseln bedarf der gesonderten Vereinbarung und erfolgt ausschließlich zahlungshalber. Erst die Einlösung gilt als Zahlung. Im Onlineshop steht diese Zahlungsart nicht zur Verfügung.

4. Ein vereinbartes Skonto oder ein sonstiger Nachlass bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Kunden im Zeitpunkt der Skontierung voraus.

5. Wird nach Abschluss des Vertrages, insbesondere durch verweigerte Deckungszusage unseres Warenkreditversicherers, erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem Kunden durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus der Unsicherheitseinrede gemäß § 321 BGB zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden fällig sowie eine Vorausrechnung in Höhe des vollen Auftragswertes zu stellen.

6. Bei Überschreitung der Zahlungstermine berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

7. Die Rechnung wird dem Kunden in Textform (E-Mail) übermittelt. Eine Rechnung in Papierform kann auf schriftliche Kundenanforderung bereitgestellt werden.

V. Lieferzeit

1. Lieferzeiten gelten vom Tage der Auftragsbestätigung an, jedoch nur unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Erfüllungen aller Verpflichtungen des Kunden, wie z. B. Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, der Gestellung von Akkreditiven und Garantien oder der Leistung von Anzahlungen bzw. bei Vereinbarung von Vorkasse der Leistung der Zahlung in voller Höhe. Im Onlineshop werden die Lieferzeiten werden jeweils bei der Ware angezeigt. Diese können von Kunde zu Kunde variieren.

2. Für die Einhaltung von Lieferzeiten ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend. Die Lieferzeit gilt bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten, auch wenn der Liefergegenstand nicht rechtzeitig abgesendet wird, sofern wir dies nicht zu vertreten haben.

3. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten.

4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen hoheitliche Maßnahmen, Streiks und Aussperrungen und andere von uns nicht zu vertretende Betriebsstörungen gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Wir haben dem Kunden den Eintritt eines solchen Hindernisses unverzüglich anzuzeigen. Dauert das vorbezeichnete Ereignis länger als drei Monate an oder wird aufgrund der vorbezeichneten Ereignisse die Durchführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, so kann diese Partei vom Vertrag zurücktreten.

VI. Versand/Lieferbedingungen

1. Verlangt der Kunde einen Versand der Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, erfolgt der Versand erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse und zwar per Spedition „frei Bordsteinkante“, d.h. bis zu der der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante, es sei denn, aus den Versandinformationen ergibt sich etwas anderes.

2. Sofern nicht ein anderes vereinbart ist, liefern wir unverpackt. Verlangt der Kunde die Verpackung des Liefergegenstandes, so nehmen wir diese nach unseren Erfahrungen und mit eigenüblicher Sorgfalt auf Kosten des Kunden vor. Hat der Kunde eine besondere Anweisung für die Art der Verpackung oder Versendung erteilt, so haben wir nicht deren Zweckmäßigkeit zu überprüfen.

3. Der Liefergegenstand wird nur auf Verlangen und auf Kosten des Kunden gegen Transportschäden versichert.

4. Entstehen uns aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten oder aufgrund anderer Umstände, die zu einer Erfolglosigkeit der Zustellung führen, zusätzliche Kosten, so hat der Kunde diese zu erstatten, es sei denn, der Kunde hat die Falschangabe bzw. die Umstände nicht zu vertreten. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde vorübergehend an der Annahme der Leistung gehindert war, es sei denn, wir haben ihm die Lieferung mit angemessenem Vorlauf angekündigt.

5. Versenden wir auf Verlangen des Kunden den Liefergegenstand an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir den Liefergegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert haben. Verzögert sich der Versand wegen eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen durch den Kunden, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsverbindung bei laufender Rechnung zustehen (Saldovorbehalt), und der Forderungen, die durch einen Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erfüllungswahl begründet werden. Dies gilt auch für künftige oder bedingte Forderungen und auch, wenn Zahlungen für besonders gekennzeichnete Forderungen geleistet werden. Der Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen.

2. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns daraus zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Absatz 1. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Kunden mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Zeit der Lieferung zu dem Wert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden oder vermischt und ist eine andere Sache als Hauptsache im Sinne des § 947 BGB anzusehen, wird schon jetzt vereinbart, dass ein Miteigentumsanteil im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Sachen an uns übergeht und der Kunde die Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Absatz 1. Als Wert der anderen verwendeten Waren gilt im Zweifel deren Rechnungswert.

3. Der Kunde darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern, vorausgesetzt dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung nach Absatz 5 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt.

4. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde trägt alle Kosten die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufzuwenden sind, sofern sie nicht von Dritten ersetzt werden.

5. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden, zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Kunde für die Forderungen erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang als Sicherheit wie die Vorbehaltsware selbst. Eine Abtretung an Dritte ist unzulässig. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen veräußerten Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile nach Absatz 2 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Anteil abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zur Erfüllung eines Werkvertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem Werkvertrag in gleichem Umfang an uns im Voraus abgetreten.

6. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufes, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem Kunden durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung an uns zu unterrichten und die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben.

7. Mit dem Widerruf der Einziehungsermächtigung endet zugleich die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung sowie zur Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware und deren Verbindung und Vermischung mit anderen Waren. Soweit die Vorbehaltsware noch beim Kunden ist, hat dieser uns Zugang zu der Ware zu verschaffen.

8. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten den Nennwert unserer Forderungen einschließlich der Nebenforderungen insgesamt um mehr als 10 %, so haben wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

9. Der Kunde hat die Vorbehaltsware für uns zu verwahren. Auf Verlangen ist uns am Ort der jeweiligen Lagerung eine Bestandsaufnahme und eine ausreichende Kennzeichnung der Vorbehaltsware zu ermöglichen.

VIII. Lohnarbeiten

1. Bei Verträgen über Lohnarbeiten sind die Vorgaben und Ausführungsvorschriften maßgeblich, die in dem von uns angenommenen Auftrag gemacht werden. Änderungen sind nur mit unserem ausdrücklichen, in Textform erklärten Einverständnis wirksam. Bindende Zusagen bezüglich des Arbeitsergebnisses können in aller Regel aus technischen Gründen nicht gemacht werden.

2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch die Ausführung der Lohnarbeiten durch uns nach seinen Vorgaben keine in- und ausländischen Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheber-, Patent-, Marken- oder Gebrauchsmusterrechte, verletzt werden. Macht ein Dritter die Verletzung eines ihm zustehenden Schutzrechts gegenüber uns geltend, hat der Kunde uns auf erstes Anfordern von jeglichen geltend gemachten Ansprüchen freizuhalten.

3. Das Vormaterial, an dem wir die beauftragten Lohnarbeiten durchführen sollen, hat der Kunde uns auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung des Vormaterials geht erst auf uns über, wenn das Material unser Lager erreicht. Der Rücktransport zum Kunden bzw. zu einem von diesem benannten Empfänger erfolgt ebenfalls auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wir tragen die Gefahr nur bis zur Übergabe an den Spediteur.

4. Dem uns zur Verfügung gestellten Vormaterial sind sämtliche für die Abwicklung erforderlichen Angaben beizufügen. Diese müssen den vereinbarten Konditionen entsprechen. Stellen wir eine Abweichung zu den vereinbarten Konditionen fest, sind wir berechtigt, die Ausführung des Auftrags abzulehnen, bis mit dem Kunden geklärt ist, nach Maßgabe welcher Angaben der Auftrag auszuführen ist.

5. Von uns entgegengenommenes Vormaterial prüfen wir nur im Hinblick auf die Menge. Eine weitergehende Eingangsprüfung findet nicht statt.

6. An dem uns zur Verfügung gestellten Vormaterial sowie den daraus von uns hergestellten Werkstücken steht uns ein Pfandrecht zu. Das Pfandrecht dient zur Sicherung sämtlicher uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Forderungen.

7. Da bei technischen Bearbeitungsprozessen verfahrensbedingt Materialverluste zu erwarten sind, sind vom Kunden gemachte Vorgaben hinsichtlich der Ausbringungsmenge nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung erfolgt üblicherweise in einer Erklärung, in der die übernommene Vormaterialsmenge, die auszubringende Mindestmenge sowie ggf. ein hierfür vereinbarter Preisaufschlag enthalten sind. Gleiches gilt auch in Bezug auf Änderungen der vereinbarten Mengen. Kosten für Änderungen trägt in jedem Fall der Kunde. Ist eine solche Bestätigung nicht erfolgt, kann der Kunde wegen verfahrensbedingter Materialverluste und einer dadurch bedingten geringeren Ausbringungsmenge keine Gewährleistungsansprüche gegen uns geltend machen.

8. Ist das vom Kunden gestellte Vormaterial mangelhaft oder wird das von uns bearbeitete Material nicht entsprechend seiner Eigenschaften vom Kunden verwendet, kann der Kunde keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche gegen uns geltend machen.

9. Die Haftungsregelungen der Ziffer X. bleiben durch sämtliche Regelungen dieser Ziffer VIII. unberührt.

IX. Gewährleistung

1. Die Rechte des Kunden im Fall eines Mangels richten sich nach den folgenden, ergänzend nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

2. In jedem Fall ist uns ein Mangel vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung zu geben; auf Verlangen ist uns ist die beanstandete Ware bzw. eine Probe derselben auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.

3. Für Kaufverträge über Waren gilt Folgendes: Bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge (§ 377 HGB) leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 437 ff. BGB ergänzend. Ansprüche wegen des Mangels eines neu hergestellten Liefergegenstandes verjähren innerhalb eines Jahres von der Ablieferung an. Ansprüche wegen des Mangels eines gebrauchten Liefergegenstandes sind ausgeschlossen.

4. Im Fall von Lohnarbeiten leisten wir Gewähr nach Maßgabe der §§ 634 ff. BGB. Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme.

5. Die Haftungsregelungen der folgenden Ziffer X. bleiben durch sämtliche Regelungen dieser Ziffer IX. unberührt.

X. Haftung

Soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wesentlich sind alle Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir — außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit — nur für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

XI. Datenschutz

1. Im Folgenden informieren wir Sie über die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten bei Geschäfts- bzw. Vertragsabschlüssen. Dies gilt auch für Registrierungen mit einem Kundekonto und Vertragsschlüsse über unseren Onlineshop. In Bezug auf die personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner werden die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), eingehalten.

2. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns erhoben, gespeichert, verarbeitet und verwendet, sofern und solange dies für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder die Erfüllung des jeweiligen Vertrags erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Verwendung der personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit dies eine Rechtsvorschrift erfordert oder erlaubt oder Sie uns Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben.

3. Für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages ist auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO die Erhebung, Verarbeitung und Verwendung unter anderem Ihres Firmennamens, Ansprechpartner, Adresse, Kontaktdaten, sowie Bankverbindungsdaten erforderlich (nachfolgend „personenbezogene Daten"). Bei Vertragsschlüssen über unseren Onlineshop ist die Registrierung mit einem Kundenkonto erforderlich. Hierfür werden über die Website neben den erwähnten personenbezogenen Daten auch eine E-Mail-Adresse erhoben, gespeichert und verarbeitet.

4. Wir sind berechtigt — im Rahmen des gesetzlich zulässigen - diese personenbezogenen Daten an dritte Unternehmen zu übermitteln, sofern und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung dieser Vereinbarung (wie etwa Versandunternehmen, Rechnungsstellung) auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach Art. 6 Abs. 1 lit c) DSGVO erforderlich ist.

5. Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, von uns jederzeit Auskunft über die Sie betreffenden, gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Sie haben zudem das Recht, unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Berichtigung, Sperrung, Einschränkung der Verarbeitung und/oder Löschung oder Übermittlung Ihrer Daten an einen Dritten zu verlangen. Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Außerdem steht Ihnen das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

6. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (§ 147 Abgabenordnung, § 257 Handelsgesetzbuch), d. h. nach Ablauf von 10 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Vertrag vollständig ausgeführt bzw. beendet wurde, gelöscht.

7. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und den Ihnen zustehenden Rechten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen nironit.de/datenschutz.html.

8. Für Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung und zur Ausübung des Widerrufsrechts bzw. Widerspruchsrechts wenden Sie sich bitte an uns als verantwortliche Stelle: NIRONIT Edelstahl GmbH & Co. KG, Am Oheberg 8, 21224 Rosengarten, E-Mail an datenschutz(at)nironit.de.

XII. Hinweis auf Produktempfehlungen bei Vertragsschluss; jederzeitiges Widerspruchsrecht

Wenn Sie bei uns Ware kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, erlauben wir uns im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, Informations-E-Mails und Produktempfehlungen für eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen zuzusenden, wenn Sie dem nicht widersprochen haben. Dies gilt auch für Produktempfehlungen über unseren Onlineshop. Die personenbezogenen Daten, die wir für den Versand der Informations-E-Mails verarbeiten, werden nicht an dritte Unternehmen weitergegeben und nur für den Versand der Informations-E-Mails verwendet. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO in Verbindung mit § 7 Abs. 3 UWG. Sie können den Erhalt der Informations-E-Mails mit unseren Produktempfehlungen per E-Mail jederzeit widersprechen und über den gesonderten Link direkt am Ende jeder Informations-E-Mails Newsletters abbestellen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den weiteren Erhalt des Informations-E-Mails per E-Mail an datenschutz(at)nironit.de abzubestellen bzw. zu widerrufen. Dabei entstehen ihnen keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.

XIII. Ausfuhr, Umsatzsteuer

1. Der Kunde schuldet uns die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung einer Lieferung i.S.d. UStG ist an das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen geknüpft. Können die Voraussetzungen aufgrund eines vom Kunden zu vertretenen Umstands nicht erfüllt werden, sind wir berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis, Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe in Rechnung zu stellen.

2. Zu den Pflichten des Kunden uns gegenüber zählt die Übermittlung des für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen erforderlichen Belegnachweises im Falle einer Beförderung oder Versendung durch den Abnehmer (bspw. Gelangensbestätigung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen) sowie die im Falle einer innergemeinschaftlichen Lieferung erforderliche Mitteilung einer ordnungsgemäßen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers.

XIV. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für Lieferungen ist bei Lieferungen ab Werk das Lieferwerk und bei Lieferungen ab Lager das Lager. Erfüllungsort für andere nach diesem Vertrage zu erbringende Leistungen als die Lieferung, insbesondere die Zahlung, ist unser Sitz.

2. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Sitz. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

3. Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

4. Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

NIRONIT Edelstahl GmbH & Co. KG

Stand: Juni 2021

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NIRONIT
Edelstahl GmbH & Co. KG
Stand: Juni 2021

AEB | Allgemeine Einkaufsbedingungen der NIRONIT Edelstahl GmbH & Co. KG

I. Allgemeine Bestimmungen, Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen und Verträge, die die Firma NIRONIT Edelstahl GmbH & Co. KG - im folgenden NIRONIT genannt - eingeht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn NIRONIT sich hierauf nicht ausdrücklich beruft. Abweichenden Bedingungen des Auftragnehmers (Lieferanten, Verkäufers - im Folgenden nur Auftragnehmer genannt) wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

3. Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Auftragnehmer ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an.

II. Angebot, Vertragsschluss, Vertraulichkeit

1. Bestellungen und Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt wurden. Bestellungen, Lieferabrufe sowie deren Änderungen und Ergänzungen können - nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung - auch mittels Datenfernübertragung oder maschinell lesbar erfolgen, wobei eine Bestätigung zumindest in elektronischer Form für die Verbindlichkeit notwendig ist. Das Vorstehende in Satz 1 und 2 gilt auch für mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages. Das Angebot von NIRONIT auf Vertragsabschluss kann nur binnen einer Frist von 14 Tagen angenommen werden, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vergütungen für Besuche oder für die Ausarbeitung von Angeboten, Projekten etc. werden nicht gewährt.

3. Der Vertragsabschluss ist vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer darf in Werbematerialien auf geschäftliche Verbindungen mit NIRONIT nur nach schriftlicher Zustimmung hinweisen.

4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.

III. Versand

1. Der Auftragnehmer hat die Versandvorschriften der NIRONIT und des Spediteurs bzw. Frachtführers einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen werden die Bestell- und Artikelnummern von NIRONIT angegeben.

2. Die Kosten des Transportes einschließlich der Verpackung, Versicherungen und sämtliche sonstigen Nebenkosten, trägt der Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde.

3. Der Transport zum Erfüllungsort erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Vereinbarte Preise sind Höchstpreise; Preisermäßigungen in der Zeit zwischen Bestellung und Bezahlung der Rechnung kommen NIRONIT zugute.

2. Rechnungen sind unter Angabe der Bestell- und Artikelnummer unverzüglich nach Versand der Ware zu erstellen. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.

3. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung sowie preislicher und rechnerischer Richtigkeit. Eine Feststellung eines gewährleistungspflichtigen Mangels berechtigt NIRONIT, die Zahlung bis zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung zurückzuhalten.

4. Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg, und zwar entweder innerhalb von 14 Kalendertagen mit 3 % Skonto oder nach 30 Kalendertagen rein netto, gerechnet nach Lieferung/Leistung und Rechnungseingang.

V. Umsatzsteuer

1. Eine in Rechnung gegenüber der NIRONIT gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer wird von Seiten der NIRONIT nicht geschuldet, soweit es sich hierbei nicht um eine gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer (i.S.d. UStG/der umsatzsteuerlichen Vorschriften) handelt.

2. Stellt sich für die NIRONIT erst zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass eine gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer nicht gesetzlich geschuldet wurde (bspw. durch einen unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweis), verpflichtet sich der Lieferant der NIRONIT gegenüber zum Ersatz des hieraus entstandenen Steuerschadens, einschließlich etwaiger steuerlicher Nebenleistungen.

VI. Lieferfristen, Liefertermine

1. Die in Bestellungen genannten Lieferfristen oder -termine sind verbindlich und verstehen sich eintreffend am Erfüllungsort.

2. Sollte die Einhaltung eines Termins nicht möglich sein, so ist dies NIRONIT unverzüglich unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen.

3. NIRONIT ist berechtigt, die Annahme von Waren, die nicht zu dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin angeliefert werden, zu verweigern und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers zurückzusenden oder bei Dritten einzulagern.

4. Der Auftragnehmer ist gegenüber NIRONIT zum Ersatz sämtlicher unmittelbaren und mittelbaren Verzugsschäden verpflichtet, sofern er deren Entstehung zu vertreten hat.

5. Auf das Ausbleiben notwendiger von NIRONIT zu liefernder Unterlagen kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn diese schriftlich vom Auftragnehmer angemahnt und ihm nicht innerhalb angemessener Frist zur Verfügung gestellt wurden.

6. Ein Selbstbelieferungsvorbehalt zu Gunsten des Auftragnehmers wird ausgeschlossen.

7. Höhere Gewalt befreit die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen hoheitliche Maßnahmen, Streiks und Aussperrungen und andere von uns nicht zu vertretende Betriebsstörungen gleich, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. NIRONIT ist von der Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Lieferung/Leistung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung/Leistung wegen der durch höhere Gewalt bzw. wegen Streiks oder Aussperrung verursachten Verzögerung bei NIRONIT – unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - nicht mehr verwertbar ist. NIRONIT und der Auftragnehmer sind zum Rücktritt berechtigt, wenn das Ereignis länger als drei Monate andauert.

8. Bei vorzeitiger Lieferung behält sich NIRONIT die Rücksendung auf Kosten des Auftragnehmers vor. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagert die Ware bei NIRONIT bis zum Liefertermin auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers. NIRONIT behält sich bei vorzeitiger Lieferung vor, die Zahlung erst am vereinbarten Fälligkeitstag vorzunehmen.

9. NIRONIT akzeptiert Teillieferungen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Bei vereinbarten Teilsendungen ist die verbleibende Restmenge aufzuführen.

10. Für den Fall, dass aufgrund von Lieferverzögerungen - gleich welcher Art und welchen Ursprungs - NIRONIT Verpflichtungen gegenüber den eigenen Abnehmern/Käufern nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann, stellt der Auftragnehmer, sofern er die Verzögerung zu vertreten hat, NIRONIT gegenüber den Abnehmern/Käufern von jeglichen Schadensersatzansprüchen, Minderungen und allen sonstigen rechtlichen Nachteilen frei, insbesondere für den Fall entgangenen Gewinns oder bei Produktionsausfallschäden.

VII. Gewährleistung

1. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die Ware unterbreiteten Pflichtenheften, einschlägigen Normen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden und dem Stand der Technik entspricht. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen diese gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies NIRONIT unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

2. Ist der Kauf für NIRONIT und den Auftragnehmer ein Handelsgeschäft, wird NIRONIT Mängel der Ware dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, anzeigen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf offenkundige als auch im Hinblick auf verdeckte Mängel. Im Beanstandungsfall kann der Auftragnehmer mit den Kosten der Prüfung belastet werden.

3. Für Maße, Gewichte und Stückzahlen einer Lieferung sind die bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte verbindlich.

4. Im Falle einer vereinbarten Vertragsstrafe für Lieferverzug bleibt der Anspruch auf Vertragsstrafe auch dann erhalten, wenn er bei der Entgegennahme der Lieferung nicht ausdrücklich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche bleiben gleichfalls ohne besonderen Vorbehalt bei Abnahme bestehen.

5. Die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt.

6. Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens 24 Monate ab Anlieferung am Erfüllungsort. Ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist länger, so gilt diese.

7. Bei mangelhafter Lieferung hat der Auftragnehmer nach Wahl von NIRONIT Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Nachlieferung zu leisten. In dringenden Fällen ist NIRONIT - nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer - auch berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Beseitigung der Mängel selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtung in Verzug gerät. Wird gemäß dem in der Bestellung bezeichneten statistischen Prüfverfahren die Überschreitung des höchstzulässigen Fehleranteiles festgestellt, so ist NIRONIT berechtigt, hinsichtlich der gesamten Lieferung Mängelansprüche zu erheben oder auf Kosten des Auftragnehmers nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftragnehmer die gesamte Lieferung zu überprüfen.

8. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, also auch für Transport-, Wege- und Arbeitskosten, ohne Beschränkung hierauf. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzlieferungen beginnt frühestens am Tage des Eintreffens der Ersatzlieferung.

9. Im Rahmen seiner Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz stellt der Auftragnehmer NIRONIT auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Mängeln, Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Produktschäden seiner Lieferung aufgrund seines Verursachungsanteils erhoben werden.

10. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, angemessene Kosten für eine Rückrufaktion aufgrund Produkthaftungsrechts zu erstatten. Eine Mitteilung zur Stellungnahme wird vorher schnellstmöglich an den Auftragnehmer durch die NIRONIT erfolgen. Der Auftragnehmer sichert das Bestehen einer angemessenen Produkthaftpflichtversicherung zu.

VIII. Eigentumsvorbehalt

NIRONIT erkennt nur einen etwaigen einfachen Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers auf bei ihr lagernden Waren des Auftragnehmers an, soweit NIRONIT nicht bereits Eigentümer dieser Waren durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung geworden ist. Ausgeschlossen ist die Abtretung von Forderungen der NIRONIT aus der Weiterveräußerung dieser Waren an den Auftragnehmer (so genannter verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt).

IX. Haftung

1. Soweit in diesen Einkaufsbedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet NIRONIT auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Übrigen ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wesentlich sind alle Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet NIRONIT – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit – nur für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verschulden der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von NIRONIT.

X. Aufrechnung und Abtretung

1. Der Auftragnehmer ist nur berechtigt mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen. NIRONIT ist zur Aufrechnung mit sämtlichen Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer ohne jede Beschränkung berechtigt.

2. Die Abtretung von Forderungen gegen NIRONIT ist nur mit schriftlicher Zustimmung von NIRONIT wirksam.

XI. Überlassene Informationen und Unterlagen

Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten, Werkzeuge, Einrichtungen usw., die wir dem Auftragnehmer zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrages überlassen haben, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren. Nach Beendigung des Auftrags sind diese ohne Aufforderung an NIRONIT herauszugeben.

XII. Schutzrechte Dritter

Der Auftragnehmer sichert zu, dass Rechte Dritter dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern NIRONIT dennoch wegen einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter, wie z. B. von Urheber-, Patent- und anderen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt der Auftragnehmer NIRONIT hiervon und von jeder damit im Zusammenhang stehenden Leistung frei. NIRONIT ist berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Genehmigung zur Benutzung der betreffenden Ware und Leistungen vom Berechtigten zu bewirken.

XIII. Datenschutz

1. Im Folgenden informieren wir Sie über die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten bei Geschäfts- bzw. Vertragsabschlüssen. In Bezug auf die personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner werden die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), eingehalten.

2. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns erhoben, gespeichert, verarbeitet und verwendet, sofern und solange dies für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Verwendung der personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit dies eine Rechtsvorschrift erfordert oder erlaubt oder Sie uns Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben.

3. Für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages ist auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO die Erhebung, Verarbeitung und Verwendung unter anderem Ihres Firmennamens, Ansprechpartner, Adresse, Kontaktdaten, sowie Bankverbindungsdaten erforderlich (nachfolgend „personenbezogene Daten“).

4. Wir sind berechtigt – im Rahmen des gesetzlich zulässigen - diese personenbezogenen Daten an dritte Unternehmen zu übermitteln, sofern und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung dieser Vereinbarung (wie etwa Versandunternehmen, Rechnungsstellung) auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach Art. 6 Abs. 1 lit c) DSGVO erforderlich ist.

5. Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, von uns jederzeit Auskunft über die Sie betreffenden, gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Sie haben zudem das Recht, unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Berichtigung, Sperrung, Einschränkung der Verarbeitung und/oder Löschung oder Übermittlung Ihrer Daten an einen Dritten zu verlangen. Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Außerdem steht Ihnen das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

6. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (§ 147 Abs. 3 Abgabenordnung), d. h. nach Ablauf von 10 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Vertrag vollständig ausgeführt bzw. geändert wurde, gelöscht.

7. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und den Ihnen zustehenden Rechten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen (LINK).

8. Für Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung und zur Ausübung des Widerrufsrechts bzw. Widerspruchsrechts wenden Sie sich bitte an uns als verantwortliche Stelle: NIRONIT Edelstahl GmbH & Co. KG, Am Oheberg 8, 21224 Rosengarten, Email an datenschutz@NIRONIT.de

XIV. Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung die von uns gewünschte Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle; für alle übrigen Verpflichtungen beider Seiten ist Erfüllungsort 28199 Bremen.

3. Stellt der Auftragnehmer seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.

5. Ist der Auftragnehmer Kaufmann, so ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von NIRONIT. NIRONIT ist auch berechtigt, am Sitz des Auftragnehmers zu klagen.

6. Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Unsere AEB bekommen Sie als PDF-Datei hier!

NIRONIT
Edelstahl GmbH & Co. KG
Stand: August 2021

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