Apparatebau ist eine dem Maschinen-, Geräte- und Anlagenbau verwandte,
technische Disziplin, die sich mit der Auslegung, Konstruktion, Fertigung und Inbetriebnahme von
speziellen, technischen Apparaten beschäftigt. In der Ingenieurwissenschaft spricht man einerseits
vom Maschinen- und Anlagenbau und andererseits vom Maschinen- und Apparatebau, wobei der
Apparatebau als Teildisziplin des Anlagenbaus verstanden wird. In der Verfahrenstechnik ist die
Begriffskombination Behälter- und Apparatebau üblich, wobei spezielle Behälter als Teile
verfahrenstechnischer Apparate und Anlagen betrachtet werden können. Neben genauen Kenntnissen des
Prozesses, der innerhalb des Apparates abläuft, sind im Apparatebau insbesondere Kenntnisse der
Konstruktionslehre, Technischen Mechanik (insbesondere Festigkeitslehre), Werkstoffkunde,
Wärmeübertragung und Strömungsmechanik erforderlich. Speziell in der Verfahrenstechnik unterliegen
Apparate und deren hoch beanspruchte Komponenten (wie z. B. Druckbehälter) erhöhten
Sicherheitsanforderungen, die beim Apparate- und Anlagenbau berücksichtigt werden müssen. Daher
hat sich neben dem Apparatebau als weitere, technische Spezialisierungsrichtung der Behälterbau
etabliert. Dieser findet sich, wie auch der Anlagen-, Apparate-, Geräte- oder Werkzeugbau, oftmals
auch in der Bezeichnung oder dem Profil von Unternehmen wieder, die sich ganz speziell einem
dieser technisch anspruchsvollen Fachgebiete verschrieben haben. Auch im Berufsbild des
Technischen Zeichners ist, wie wohl auch in anderen Berufen, eine Spezialisierung mit dem
Schwerpunkt Apparatebau möglich.