Stand: 03/2025
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB “) gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen , die zwischen der NIRONIT Edelstahl GmbH & Co. KG („NIRONIT “) und ihren Kunden sowie über den Onlineshop geschlossen werden . Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer gemäß § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich -rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob NIRONIT die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauf t (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die
AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass NIRONIT in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als NIRONIT ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt ha t. Insbesondere gilt das Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und NIRONIT dem nicht ausd rücklich widersp richt.
1.4 Die Annahme von Lieferungen, von Waren oder durch NIRONIT bearbeitete Produkte, durch NIRONIT oder von NIRONIT erbrachte Leistungen, sind als Annahme der AGB anzusehen.
1.5 Individuelle Vereinbarungen ( z.B. Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB .
1.6 Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen oder Änderungen sind nur gültig, wenn sie von NIRONIT schriftlich bestätigt werden . Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
1.7 Ein Auftragsbestätigungsschreiben in Papierform kann auf schriftliche Kundenanforderung bereitgestellt werden.
1.8 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag ( z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben.
1.9 Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift - und Textform ( z.B. Brief, E -Mail, Telefax) ein. Sofern in diesen AGB die Schriftform vorgeschrieben ist, ist die Textform sowie die Anwendung der Auslegungsregel gemäß § 127 Abs. 2 BGB ausgeschlossen. Der Schriftform steht die elektronische Form gleich. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.10 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften dienen lediglich der Klarstellung. Auch ohne eine solche Klarstellung finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung, sofern sie in diesen AGB nic ht direkt geändert
oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2.1 Die Angebote , Kostenvoranschläge und Beratungen sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn NIRONIT dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen ( z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN -Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen hat, an denen NIRONIT Eigentums - und Urheberrechte vorbeh ält.
2.2 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts - und Maßangaben etc. sind annähernd maßgebend, wenn sie nicht von NIRONIT ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.3 Die Bestellung der Ware oder die Zahlung (Vorkasse) durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist NIRONIT berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich ( z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
2.4 NIRONIT bietet keine Beratungsleistungen an. Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung der Produkte für den von ihm angenommenen Zweck e oder die vorgesehene Verwendung eigenverantwortlich zu überprüfen.
2.5 In Bezug auf Geldwäsche und Antikorruption hat der Kunde die einschlägigen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften einzuhalten.
2.6 Der Vertragsschluss erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Österreich in deutscher Form; im Übrigen in englischer Sprache.
3.1 Vertragsgegenstand ist ausschließlich der Liefergegenstand mit den Eigenschaften und Merkmalen gemäß der Auftragsbestätigung . Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Andere oder weitergehende Eigenschaften oder Merkmale oder ein spezifischer Verwendungszweck sind nur dann vereinbart, wenn NIRONIT dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
3.2 Ist die zu liefernde Menge in der Auftragsbestätigung mit „circa “, „kg eff. “ oder einer vergleichbaren Klausel angegeben oder ist eine Mengenabweichung handelsüblich und für den Kunden zumutbar, so ist eine Abweichung innerhalb einer Toleranz von 10% zulässig und gilt als vertraglich vereinbart. Der Kunde schuldet im Fall einer en tsprechenden Abweichung die Vergütung der tatsächlich gelieferten Menge.
4.1 Bei Verträgen über Lohnarbeiten sind die Vorgaben und Ausführungsvorschriften maßgeblich, die in dem von NIRONIT angenommenen Auftrag gemacht werden. Änderungen sind nur mit ausdrücklichem, in Textform erklärten Einverständnis NIRONITs wirksam. Bindende Zusagen bezüglich des Arbeitsergebnisses können in aller Regel aus technischen Gründen nicht gemacht werden.
4.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch die Ausführung der Lohnarbeiten keine in - und ausländischen Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheber -, Patent -, Marken - oder Gebrauchsmusterrechte, verletzt werden. Macht ein Dritter die Verletzung eines ihm zust ehenden Schutzrechts gegenüber NIRONIT geltend, hat der Kunde NIRONIT auf erstes Anfordern von jeglichen geltend gemachten Ansprüchen freizuhalten.
4.3 Das Vormaterial, an dem NIRONIT die beauftragten Lohnarbeiten durchführen soll, hat der Kunde auf eigene Kosten NIRONIT zur Verfügung zu stellen. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung des Vormaterials geht erst auf NIRONIT über, wenn das Material
das Lager von NIRONIT erreicht. Der Rücktransport zum Kunden bzw. zu einem von diesem benannten Empfänger erfolgt ebenfalls auf Kosten und Gefahr des Kunden. NIRONIT trägt die Gefahr nur bis zur Übergabe an den Spediteur.
4.4 Dem zur Verfügung gestellten Vormaterial sind sämtliche für die Abwicklung erforderliche Angaben beizufügen. Diese müssen den vereinbarten Konditionen entsprechen. Stellt NIRONIT eine diesbezügliche Abweichung fest, ist NIRONIT berechtigt, die Ausführung des Auftrags abzulehnen, bis mit dem Kunden geklärt ist, nach Maßgabe welcher Angaben der Auftrag auszuführen ist.
4.5 Von NIRONIT entgegengenommenes Vormaterial wird nur im Hinblick auf die Menge geprüft. Eine weitergehende Eingangsprüfung findet nicht statt.
4.6 An dem zur Verfügung gestellten Vormaterial sowie den daraus von NIRONIT hergestellten Werkstücken steht NIRONIT ein Pfandrecht zu. Das Pfandrecht dient zur Sicherung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Forderungen. 4.7 Vom Kunden gemachte Vorgaben hinsichtlich der Ausbringungsmenge sind wegen bearbeitungsbedingter Materialverluste nur dann verbindlich, wenn NIRONIT diese ausdrücklich schriftlich in einer Erklärung, in der die übernommene Vormaterialsmenge, die auszubringende Mindestmenge sowie ggf. ein hierfür vereinbarter Preisaufschlag , erklärt . Gleiches gilt auch in Bezug auf Änderungen der vereinbarten Mengen. Ist eine solche Bestätigung nicht erfolgt, kann der Kunde wegen verfahrensbedingter Materialverluste und einer dadurch bedingten geringeren Ausbringungsmenge keine Gewährleistungsansprüche gegen NIRONIT geltend machen. Kosten für Änderungen trägt in jedem Fall der Kunde. Ist das vom Kunden gestellte Vormaterial mangelhaft oder wird das von NIRONIT bearbeitete Material nicht entsprechend seiner Eigenschaften vom Kunden verwendet, kann der Kunde keine Gewährleistungs - oder Schadensersatzansprüche gegen NIRONIT geltend machen .
4.8 Die Haftungsregelungen in diesen AGB bleiben durch sämtliche Regelungen dieses Abschnitts unberührt.
5.1 Das Produktangebot des Onlineshops richtet sich ausschließlich an den unter 1.1 aufgezählten Personenkreis .
5.2 Eine Nutzung ist nur möglich, nachdem der Kunde von NIRONIT hierfür freigeschaltet wurde .
5.3 Durch Aufgabe einer Bestellung im Onlineshop macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Nach Eingang des Angebots wird NIRONIT eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots per E -Mail zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von NIRONIT angenommen , sobald gegenüber dem Kunden die Annahme erklärt oder die Ware abgesendet wird. NIRONIT kann das Angebot bis zum Ablauf des fünften auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot geb unden. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit der Annahme durch NIRONIT zustande. Abweichend hiervon kommt der Vertrag bereits bei Zahlung per Vorkasse durch den Kunden zustande, sofern ein Bestellvorgang eingegangen und die Ware lieferbar ist.
5.4 NIRONIT hat an allen Bildern, Filme und Texten, die in dem Onlineshop veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von NIRONIT nicht gestattet. Allgemeine Geschäfts bedingungen der NIRONIT Edelstahl GmbH & Co. KG
6.1 Die Lieferfrist wird grundsätzlich individuell vereinbart bzw. von NIRONIT bei Annahme der Bestellung angegeben und beginnt grundsätzlich am Tag der Auftragsbestätigung zu laufen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nicht rechtzeitig seine Verpflichtungen gegenüber NIRONIT erfüllt hat. Dazu gehört insbesondere das Beibringen der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, der Gestellung von Akkreditiven und Garantien oder der Leistung von Anzahlungen bzw. bei Vereinbarung von Vorkasse der Zahlung in voller Höhe. Die Lieferfrist gilt auch schon als eigehalten, wenn die Versandbereitschaft angezeigt wird. Das gilt selbst dann, wenn der Liefergegenstand nicht rechtzeitig abgesendet wird, sofern NIRONIT dies nicht zu vertreten hat.
6.2 Sofern NIRONIT verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird NIRONIT den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist NIRONIT berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunde s wird unverzüglich erstatte t. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn NIRONIT ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn NIRONIT im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
6.3 Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Gerät NIRONIT in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. NIRONIT bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunde gar kein Scha den oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
6.4 Die Rechte des Kunden gemäß dieser AGB und die gesetzlichen Rechte NIRONITs , insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht ( z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
6.5 Zu den Pflichten des Kunden zählt die Übermittlung der für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen erforderlichen Belegnachweises im Falle einer Beförderung oder Versendung durch den Abnehmer (bspw. Gelangensbestätigung bei innergemeinsch aftlichen Lieferungen) sowie die im Falle einer innergemeinschaftlichen Lieferung erforderliche Mitteilung einer ordnungsgemäßen Umsatzsteuer -Identifikationsnummer des Abnehmers.
7.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort „frei Bordsteinkante“ , d.h. bis zu der der Lieferadresse nächstgelegene n öffentlichen Bordsteinkante, es sei denn , es ergibt sich aus den Versandinformationen etwas anderes , versandt (Versendungskauf). Hat der Kunde in einer Bestellung mehrere getrennt nutzbare Produkte gekauft, ist NIRONIT berechtigt, diese auch in mehreren getrennten Lieferungen zu versenden, wobei die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten NIRONIT trägt . Ist jedoch im Online shop eines der bestellten Produkte als nicht auf Lager gekennzeichnet und erklärt der Kunde seinen Wunsch nach einer Vorablieferung der auf Lager befindlichen Produkte, trägt er die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten. Die gesetzlichen Rechte de s Kunden in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch nicht beschränkt.
7.2 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist NIRONIT berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
7.3 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unverpackt. Verlangt der Kunde die Verpackung des Liefergegenstandes, nimmt NIRONIT diese nach seinen Erfahrungen und mit eigenüblicher Sorgfalt auf Kosten des Kunden vor. Hat der Kunde eine besondere Anweisung für die Art der Verpackung oder Versendung erteilt, so hat NIRONIT nicht deren Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
7.4 Wird die Ware gem äß den mit den Kunden getroffenen Vereinbarungen versendet, ohne dass NIRONIT zusätzliche Installations - oder Montagearbeiten o .ä. übernommen hat, schulde t NIRONIT nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von NIRONIT genannte Versanddauer (Zeitraum zwischen der Übergabe durch NIRONIT an das Transportunternehmen und der Auslieferung an den Kunden) ist daher unverbindlich.
7.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetz lichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe oder Abnahme steht es gleich , wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist, eine falsche Lieferadresse oder einen falschen Adressaten angegeben hat oder andere Umstände vorliegen, die zu einer erfolglosen Zustellung führen.
7.6 Der Liefergegenstand wird nur auf V erlangen und Kosten des Kunden gegen Transportschäden versichert.
7.7 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist NIRONIT berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche NIRONITs (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass NIRONIT überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
7.8 Verzögert sich der Versand wegen eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
8.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager , ohne Skonto oder sonstigen Nachlass und zuzüglich Verpackung, Fracht und Versicherung sowie gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Ein vereinbartes Skonto oder ein sonstiger Nachlass bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Kunden im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
8.2 Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde .
8.3 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen ohne Abzug innerhalb von 1 0 Werktagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. NIRONIT ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklär t NIRONIT spätestens mit der Auftragsbestätigung.
8.4 Die Entgegennahme von Schecks und ordnungsgemäß versteuerten Wechseln bedarf der gesonderten Vereinbarung und erfolgt ausschließlich zahlungshalber. Erst die Einlösung gilt als Zahlung.
8.5 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. NIRONIT behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens , insbesondere die Erhebung der Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB, vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins ( § 353 HGB) unberührt.
8.6 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar ( z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch NIRONITs auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist NIRONIT nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann NIRONIT den Rücktritt sofort erklären; die gesetzl ichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
8.7 Die Rechnung wird dem Kunden in Textform (E -Mail) übermittelt. Eine Rechnung in Papierform kann auf schriftliche Kundenanforderung bereitgestellt werden.
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält NIRONIT sich das Eigentum an den verkauften Waren vor.
9.2 Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, über das Eigentum an der von NIRONIT gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware („Vorbehaltsware“) zu verfügen. Die Verfügung über die Rechtsposition des Kunden in Bezug auf die Vorbehaltsware (sog. Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, solange der Dritte auf das Eigentumsrecht NIRONITs hingewiesen wird. Die Vorbehaltsware hat der Kunde insbesondere gegen Feuer und Diebstahl und auf seine Kosten zu versichern. Versicherungsansprüche in Bezug auf die Vorbehaltsware werden hiermit in Höhe des Versicherungswertes an NIRONIT abgetreten.
9.3 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat NIRONIT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter - insb. durch Gerichtsvollzieher - auf die der NIRONIT gehörenden Waren erfolg t.
9.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden , insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist NIRONIT berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; NIRONIT ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf NIRONIT diese Rech te nur geltend machen, wenn NIRONIT dem Kunde zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt ha t oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
9.5 Der Kunde ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
9.5.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei NIRONIT als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt NIRONIT Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
9.5.2 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils gem äß vorstehendem Absatz es zur Sicherheit an NIRONIT ab. NIRONIT nimmt die Abtretung an. Die unter 9.3 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
9.5.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben NIRONIT ermächtigt. NIRONIT verpflichte t sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen NIRONIT gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und NIRONIT den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem äß 9.4 geltend mach t. Ist dies aber der Fall, so kann NIRONIT verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner NIRONIT bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist NIRONIT in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
9.5.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10%, wird NIRONIT auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
9.6 Die Angebote mit sämtlichen Anlagen bleiben im Eigentum von NIRONIT . Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtzustandekommen eines Vertrages auf Verlangen an NIRONIT zurückzusenden.
9.7 Dem Kunden stehen Aufrechnungs - oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
10.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach - und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch - und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften,
soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.
10.2 Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Hers tellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von NIRONIT (insbesondere in Katalogen oder auf der Internet -Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht verein bart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht ( § 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbes ondere in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.
10.3 Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulde t NIRONIT eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gem äß 10.2 ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übern immt NIRONIT insoweit keine Haftung.
10.4 NIRONIT haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt ( § 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs - und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dies NIRONIT gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen . Offensichtliche Mängel sowie bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind nach der Lieferung ab de m Zeitpunkt der Kenntnis unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist eine Haftung seitens NIRONIT für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde ; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten ( „Ausund Einbaukosten“).
10.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann NIRONIT zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleiste t wird . Ist die von NIRONIT gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, darf er sie ablehnen. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
10.6 NIRONIT ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
10.7 Der Kunde hat NIRONIT die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere muss die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken an NIRONIT übergeben werden . Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache auf NIRONITs Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Deinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbring ung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn NIRONIT ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet war; Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten („Ausund Einbaukosten “) bleiben unberührt.
10.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport -, Wege -, Arbeits - und Materialkosten sowie ggf. Aus - und Einbaukosten tr ägt bzw. erstatte t NIRONIT nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und dieser AGB , wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann NIRONIT vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte wissen müssen , dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
10.9 In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von NIRONIT Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist NIRONIT unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvor nahmerecht besteht nicht, wenn NIRONIT berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
10.10 Wenn eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
10.11 Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender Nr. 11 und 12.
10.12 Im Fall von Lohnarbeiten leistet NIRONIT Gewähr nach Maßgabe der §§ 634 ff. BGB.
10.13 Grundsätzlich gilt als Nacherfüllungsort der Sitz der NIRONIT. Abweichend hiervon kann die Nacherfüllung auch am Belegenheitsort der Sache erfolgen.
11.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet NIRONIT bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.2 Auf Schadensersatz hafte t NIRONIT - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte t NIRONIT , vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
11.3 Die sich aus 11.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden NIRONIT nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten ha t. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn NIRONIT die Pflichtverletzung zu vertreten ha t. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
11.5 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die aus der von ihm zu vertretenden Weitergabe der unter 9.6 beispielhaft aufgeführten Dokumente an Dritte , entstehen.
11.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verschulden durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
12.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB oder im Falle von Lohnarbeiten gemäß 10.12 beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach - und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
12.2 Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gem. der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444 , 445b BGB).
12.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden , die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß 11.2. S. 1 und S. 2 (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
13.1 NIRONIT darf die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern.
13.2 Personenbezogenen Daten werden von NIRONIT erhoben, gespeichert, verarbeitet und verwendet, sofern und solange dies für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder die Erfüllung des jeweiligen Vertrags erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Sp eicherung, Verarbeitung und Verwendung der personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit dies eine Rechtsvorschrift erfordert oder erlaubt oder der Kunde NIRONIT seine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat.
13.3 NIRONIT ist berechtigt personenbezogenen Daten an Dritte zu übermitteln, sofern und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung dieser Vereinbarung (wie etwa Versandunternehmen, Rechnungsstellung) oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Zur Bonitätsprüfung kann NIRONIT Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score - Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen.
13.4 Kunden haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, von NIRONIT Auskunft über die sie betreffende n, gespeicherte n personenbezogene n Daten zu verlangen. Gleiches gilt auch für die Berichtigung, Sperrung, Einschränkung der Verarbeitung und/oder Löschung oder Übermittlung der Daten an Dritte.
13.5 Personenbezogene Daten werden spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.
13.6 Die v erantwortliche Stelle ist die NIRONIT Edelstahl GmbH & Co. KG, Am Oheberg 8, 21224 Rosengarten, E -Mail an datenschutz(at)nironit.de.
13.7 Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website unter nironit.de/datenschutz.html verfügbaren Datenschutzerklärung.
14.1 Sämtliche dem Kunden durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts - und Betriebsgeheimnisse der NIRONIT hat der Kunde geheim zu halten und ausschließlich solchen Personen zugänglich zu machen, die für die Durchführung des jeweiligen Vertrages unbedingt erforderlich sind, und nur insoweit, als diese zuvor ebenfalls in angemessener Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden. Ausgenommen hiervon sind solche Geschäfts - und Betriebsgeheimnisse, Allgemeine Geschäftsbedingungen der NIRONIT Edelstahl GmbH & Co. KG die dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nachweislich bereits bekannt waren oder später von dritter Seite bekannt wurden , ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschrift oder behördliche Anordnung verletzt wurde, (b) die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses öffentlich bekannt war oder später öffentlich bekannt gemacht wurde , sofern dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags basiert oder (c) die aufgrund gesetzlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Dem zur Offenlegung verpflichteten Lieferanten wird gegenüber NIRONIT - soweit dies möglich ist - im Voraus Gelegenheit gegeben, rechtliche Schritte gegen die Offenlegung ein zuleiten.
14.2 Der Kunde wird insbesondere Zeichnungen, Muster, Formen und ähnliche Gegenstände unbefugten Dritten nicht überlassen oder zugänglich machen.
14.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung für einen Zeitraum von fünf Jahren, es sei denn, die der Geheimhaltung unterliegende Information ist - ohne diese Vertraulichkeitsvereinbarung oder eine gesetzliche Vorschrift oder behördliche Anordnung zu verletzen - allgemein bekannt geworden.
NIRONIT erlaubt sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, Informations -E-Mails und Produktempfehlungen für ähnliche Waren und Dienstleistungen zuzusenden, wenn der Kunde dem nicht widersprochen ha t. Dies gilt auch für Produktempfehlungen über den Onlineshop. Die personenbezogenen Daten, die NIRONIT für den Versand der Informations -E-Mails verarbeite t, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur für den Versand der Informations - E-Mails verwendet. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO in Verbindung mit § 7 Abs. 3 UWG. Der Kunde kann den Erhalt der Informations -E-Mails mit den von NIRONIT bereitgestellten Produktempfehlungen per E-Mail jederzeit widersprechen und über den gesonderten Link direkt am Ende jeder Informations -E-Mail abbestellen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den weiteren Erhalt des Informations -E-Mails per E -Mail an datenschutz(at)nironit.de abzubestellen bzw. zu widerrufen.
16.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen NIRONIT und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN -Kaufrechts.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich -rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand - auch internationaler Gerichtsstand - für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz NIRONIT s. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i .S.v. § 14 BGB ist. NIRONIT ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß dieser AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. Erfüllungsort für Lieferungen ist bei Lieferungen ab Werk das Lieferwerk und bei Lieferungen ab Lager das Lager. Erfüllungsort für andere nach diesem Vertrage zu erbringende Leistungen als die Lieferung, insbesondere die Zahlung, ist der Sitz von NIRONIT .
16.3 Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.
16.4 Die EU -Kommission hat eine Internetplattform zur Online -Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten , die vertragliche Verpflichtungen betreffen , die aus Online -Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist NIRONIT weder bereit noch verpflichtet.
16.5 Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt. Allgemeine Einkaufsbedingungen der NIRONIT Edelstahl GmbH & Co. KG
16.6 Die verantwortliche Stelle ist die NIRONIT Edelstahl GmbH & Co. KG, Am Oheberg 8, 21224 Rosengarten, E -Mail an datenschutz(at)nironit.de.
16.7 Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website unter nironit.de/datenschutz.html verfügbaren Datenschutzerklärung.
17.1 Sämtliche dem Verkäufer durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts - und Betriebsgeheimnisse der NIRONIT hat der Verkäufer geheim zu halten und ausschließlich solchen Personen zugänglich zu machen, die für die Durchführung des jeweiligen Vertrages unbedingt erforderlich sind, und nur insoweit, als diese zuvor ebenfalls in angemessener Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden. Ausgenommen hiervon sind solche Geschäfts - und Betriebsgeheimnisse, (a) die dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nachweislich bereits bekannt waren oder später von dritter Seite bekannt wurden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschrift oder behördliche Anordnung verletzt wurde, (b) die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses öffentlich bekannt war oder später öffentlich bekannt gemacht wurde, sofern dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags basiert oder (c) die aufgrund gesetzlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Dem zur Offenlegung verpflichteten Lieferanten wird gegenüber NIRONIT - soweit dies möglich ist - im Voraus Gelegenheit gegeben, rechtliche Schritte gegen die Offenlegung ein zuleiten.
17.2 Der Verkäufer wird insbesondere Zeichnungen, Muster, Formen und ähnliche Gegenstände unbefugten Dritten nicht überlassen oder zugänglich machen.
17.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung für einen Zeitraum von fünf Jahren, es sei denn, die der Geheimhaltung unterliegende Information ist - ohne diese Vertraulichkeitsvereinbarung oder eine gesetzliche Vorschrift oder behördliche Anordnung zu verletzen - allgemein bekannt geworden.
18.1 Für diese AEB und die Vertragsbeziehung zwischen NIRONIT und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN -Kaufrechts.
18.2 Ist der Verkäufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich -rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand - auch internationaler Gerichtsstand - für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar o der mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz NIRONITs. Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. NIRONIT ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß dieser AEB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Verkäufer s zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
18.3 Erfüllungsort für Lieferungen ist bei Lieferungen ab Werk das Lieferwerk und bei Lieferungen ab Lager das Lager. Erfüllungsort für andere nach diesem Vertrage zu erbringende Leistungen als die Lieferung, insbesondere die Zahlung, ist der Sitz von NIRONIT.
18.4 Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.
18.5 Die EU -Kommission hat ein e Internetplattform zur Online -Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die vertragliche Verpflichtungen betreffen, die aus Online -Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist NIRONIT weder bereit noch verpflichtet.
18.6 Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.